
Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb der Züri-Wiesn – Unser Biergarten!
1. Der Teilnehmer nimmt online an einem Wettbewerb der Züri-Wiesn teil, wenn er auf der Website www.zueri-wiesn.ch seine Daten angibt und diese ans OK Züri-Wiesn abschickt.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Jede Person darf nur einmal am Wettbewerb teilnehmen und kann nur einmal gewinnen. Nicht teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Mitarbeitende der Candrian Catering AG und deren Angehörige sowie Mitarbeitende von anderen am Wettbewerb beteiligten Partnern und Agenturen. Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wird, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht, sich unlauterer Mittel bedient oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile zu verschaffen versucht. In diesen Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden.
3. Eine Teilnahme am Wettbewerb der Züri-Wiesn ist bis am Sonntag, 4. Oktober 2020, 24.00 Uhr möglich.
4. Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise vom Abschluss eines Rechtsgeschäfts ab, weder vom Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Züri-Wiesn noch vom Sponsor des Preises.
5. Die bis zum Sonntag, 4. Oktober 2020, 24.00 Uhr online vollständig ausgefüllten Teilnahmen mit korrekter Lösung nehmen an der Verlosung teil. Die ermittelten Gewinnerinnen/Gewinner werden schriftlich informiert. Die Gewinne werden nicht in bar ausbezahlt. Allfällige durch den Gewinn von Hauptpreisen anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben sind von der Gewinnerin/dem Gewinner zu tragen.
6. Die Identität des Gewinners/der Gewinnerin muss bei der Übergabe des Preises durch einen gültigen Ausweis nachgewiesen werden. Für allfällige Nebenkosten, welche dem Gewinner/der Gewinnerin durch die Übergabe der Hauptpreise entstehen, muss er/sie selber aufkommen.
7. Die Teilnehmenden akzeptieren die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs.
8. Die Teilnehmenden bestätigen, dass ihre angegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Für die korrekte und vollständige Angabe der Daten sind die Teilnehmenden alleine verantwortlich.
9. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten von der Züri-Wiesn sowie vom Europa-Park zu eigenen Marketingzwecken genutzt werden. Es erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte, die nicht am Wettbewerb beteiligt sind. Des Weiteren erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Daten im Zusammenhang mit der Verlosung und Übergabe der Hauptpreise von der Züri-Wiesn sowie Fotos ohne vorgängige Rücksprache zur Publikation freigegeben und verwendet werden dürfen.
10. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Zürich. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Zürich, September 2020
